Allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Regeln für den Abschluss von Kaufverträgen über Waren und Dienstleistungen fest, bei denen die Gesellschaft JSF Silikon Sp. z o.o. mit Sitz in Niepołomice, ul. Grabska 29, USt-IdNr.: PL6831735500, Nr. im poln. Landesgerichtsregister (KRS) 0000934329, der Auftragnehmer ist.
1.2 Die Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil aller Auftragsausführungen, und die Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind am Sitz der Gesellschaft JSF Silikon, auf der Internetseite der Gesellschaft oder als Anhang zu den Angeboten verfügbar.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 25. Februar 2026.
§ 2. ANGEBOTE
2.1 Alle den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Preisangebote sind Nettopreise, EXW Niepołomice (Incoterms® 2020), zu denen, sofern anwendbar, die Mehrwertsteuer (MwSt.) in der gesetzlichen Höhe hinzuzurechnen ist. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 30 Tage, sofern im Inhalt des Angebots nichts anderes angegeben wurde.
2.2 Das von der Gesellschaft JSF Silikon unterbreitete Handelsangebot führt zu keiner automatischen Reservierung von Rohstoffen oder der für die Herstellung der Produkte, die Gegenstand dieses Angebots sind, erforderlichen Arbeitszeit.
§ 3. BESTELLUNGEN UND LIEFERTERMINE
3.1 Die Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Kaufvertrags ist die Erteilung einer Bestellung durch den Auftraggeber in schriftlicher Form, elektronisch oder per Telefax.
3.2 Eine Bestellung, deren Ausführung vom Auftraggeber bestätigt wurde, muss alle für die Abwicklung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Informationen enthalten. Der Auftraggeber ist zur Angabe aller notwendigen Informationen, wie Verwendungszweck der bestellten Ware, Betriebsbedingungen sowie, im Falle von Dienstleistungen, Art der bestellten Dienstleistung, Informationen über die Ausführungsqualität der Details, Toleranzbereiche, technische Dokumentation sowie sonstige erforderliche Informationen, verpflichtet. Falls die bereitgestellten Informationen unvollständig sind, behält sich die Gesellschaft JSF Silikon das Recht vor, die Produkte oder Dienstleistungen für den Auftraggeber nach der allgemein anerkannten Produktionspraxis auf Grundlage interner Produktionsstandards und Know-hows auszuführen, die als Qualitäts- und Ausführungsstandard gelten, oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Im Falle einer Bestellung, die eine neue, bisher nicht realisierte Ware oder Dienstleistung umfasst, behält sich die Gesellschaft JSF Silikon das Recht einer Änderung der bestellten Ware oder Dienstleistung, insbesondere in Bezug auf Maße, Form, Maßtoleranzen, bzw. des Rücktritts von der Ausführung des Auftrags vor. Die vorgeschlagenen Änderungen werden dem Auftraggeber zur Zustimmung vorgelegt. Im Falle der Nichtzustimmung des Auftraggebers tritt die Gesellschaft JSF Silikon von der Ausführung des Auftrags zurück, ohne hierfür eine Haftung zu übernehmen. Gleichzeitig wird der Auftraggeber nicht mit den Kosten belastet, die der Gesellschaft JSF Silikon im Zusammenhang mit der Einführung der bisher nicht realisierten Ware oder Dienstleistung entstanden sind.
3.4 Sämtliche Elemente, Werkzeuge und Formen, die für die Ausführung der Bestellung des Auftraggebers hergestellt wurden, bleiben Eigentum der Gesellschaft JSF Silikon.
3.5 Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Kosten für die Herstellung der in Punkt 3.4 genannten Gegenstände in voller Höhe, wie sie im Angebot unter den Positionen Implementierungskosten, Werkzeugkosten, Formkosten usw. angegeben sind.
3.6 Die Lieferzeit der Bestellungen wird in Arbeitstagen oder Wochen angegeben und individuell in Abhängigkeit von den technologischen Möglichkeiten, der Materialverfügbarkeit und anderen Faktoren festgelegt.
3.7 Die Lieferzeit für Bestellungen, die aus vom Auftraggeber beigestellten Materialien oder unter Verwendung von beigestellten Werkzeugen realisiert werden, wird ab dem nächsten Arbeitstag nach dem Tag der Anlieferung dieses Materials / Werkzeugs berechnet.
3.8 Wurde als Zahlungsart Vorkasse per Überweisung auf Grundlage einer Proformarechnung vereinbart, wird die Lieferzeit ab dem nächsten Arbeitstag nach dem Tag der Gutschrift der Zahlung auf dem Bankkonto der Gesellschaft JSF Silikon berechnet.
3.9 Die Gesellschaft JSF Silikon behält sich das Recht vor, die Menge der Ware, den Liefertermin zu ändern oder von der Ausführung des Auftrags zurückzutreten, sofern dies auf Umstände zurückzuführen ist, auf die sie keinen Einfluss hat (Maschinenausfall, mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen, höhere Gewalt). Gleichzeitig verpflichtet sich die Gesellschaft JSF Silikon, den Auftraggeber unverzüglich nach Eintritt der oben genannten Umstände zu informieren.
3.10 Bei einer Verzögerung der Auftragsabwicklung von mehr als 4 Wochen hat der Käufer Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Auftragswerts pro Tag der Verspätung. Die Gesamtvertragsstrafe darf jedoch 5 % des Auftragswerts nicht überschreiten.
3.11 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise bei einem erheblichen Anstieg der Kosten, insbesondere bei Rohstoffpreisen, Energiekosten, Transportkosten oder Arbeitskosten, anzupassen. Änderungen des WDK-Index / kiweb.de-Index können ebenfalls als Grundlage für Preisanpassungen dienen. Der Verkäufer wird den Käufer über jede Preisanpassung im Voraus informieren.
3.12 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Auftrag mit einer Mengentoleranz von +/- 10 % im Verhältnis zur bestellten Menge auszuführen.
3.13 Der Auftraggeber hat nur dann das Recht, von der Bestellung zurückzutreten, wenn die Firma JSF Silikon noch keine Maßnahmen zur Ausführung der Bestellung ergriffen hat, die mit irreversiblen Kosten verbunden sind (z. B. Erstellung der Dokumentation, Konstruktion oder Fertigung von Werkzeugen, Bestellung von Rohstoffen, Vorbereitung der Mischung).
3.14 Mit der Bestellung erklärt sich der Auftraggeber unbefristet damit einverstanden, dass seine Bonität bei der Kreditauskunftei sowie im Bankregister der polnischen Bankvereinigung (ZBP) und in anderen Registern überprüft wird.
§ 4. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR RAHMENVERTRÄGE
4.1 Jeder Rahmenvertrag hat eine bestimmte Laufzeit, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde. Die Laufzeit muss in der Rahmenbestellung angegeben werden.
4.2 Der Auftraggeber muss bei jeder Teillieferung eine festgelegte Mindestmenge pro Artikel abnehmen. Die Höhe der Mindestbestellmenge wird vor der Unterzeichnung des Vertrages festgelegt. Die Aufteilung der letzten Teillieferung muss mindestens zwei Wochen vor Ablauf des Vertrages festgelegt werden.
4.3 Der Auftragnehmer reserviert für den Auftraggeber eine vereinbarte, lieferbereite Menge im Lager. Bei der Bestellung durch den Auftraggeber muss die Ware sofort verfügbar sein.
4.4 Es wird eine bestimmte Anzahl von Teillieferungen (mindestens 4) während der Vertragslaufzeit festgelegt. Falls der Auftraggeber zusätzliche Lieferungen wünscht, hat der Auftragnehmer das Recht, für jede weitere Lieferung eine Logistikpauschale zu erheben.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesamte vertraglich vereinbarte Warenmenge während der Vertragslaufzeit abzunehmen. Wird die Ware nicht abgenommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese zum Vertragsende zu liefern und in Rechnung zu stellen.
4.6 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Preise im Falle wesentlicher Kostensteigerungen anzupassen, insbesondere bei Rohstoffpreisen, Energiekosten, Transportkosten oder Arbeitskosten. Die Änderung des WDK-Index / kiweb.de-Index ist eine der Grundlagen für eine Preisanpassung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber im Voraus über jede Preisänderung.
§ 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zahlung für die bestellten Dienstleistungen und Waren in der Form und innerhalb der Frist zu leisten, die zuvor schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Sollte die Ware nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt werden, wird die Firma JSF Silikon Maßnahmen zur Eintreibung der Forderung ergreifen.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über jede Änderung seines Firmensitzes oder Wohnsitzes sowie seiner Zustelladresse zu informieren. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten Zustellungen an die in der Bestellung oder in anderen zwischen JSF Silikon und dem Auftraggeber geschlossenen Handelsvereinbarungen angegebenen Adressen als wirksam.
5.4 Bei Vorauszahlung auf der Grundlage einer Pro-forma-Rechnung ist die Zahlung durch den Auftraggeber Voraussetzung für die Ausführung der Bestellung.
§ 6. ABHOLUNGEN UND VERSAND VON WAREN
6.1 Die bestellten Waren werden dem Auftraggeber auf die im Angebot festgelegte Weise oder auf der Grundlage gesonderter Vereinbarungen geliefert. Dies gilt auch für die mit der Lieferung der Waren verbundenen Kosten.
6.2 Im Falle einer Selbstabholung der bestellten Waren ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Tag des Erhalts der Information über die Abholbereitschaft abzuholen. Die Gesellschaft JSF Silikon behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber für die Lagerung der bestellten Waren nach Ablauf der oben genannten Frist eine Gebühr in Höhe von 1 % des Nettowertes der nicht abgeholten Ware für jeden Tag des Verzugs zu berechnen, jedoch nicht weniger als 100 PLN pro Tag.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Waren, die nach Ablauf von 30 Tagen ab dem Tag, an dem der Auftraggeber die Information über die Abholbereitschaft erhalten hat, nicht abgeholt wurden. Gleichzeitig ist die Gesellschaft JSF Silikon berechtigt, eine Rechnung für die bestellte, aber vom Auftraggeber nicht abgeholte Ware auszustellen.
6.4 Die Gesellschaft JSF Silikon wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Ware so für die Abholung oder den Versand vorzubereiten, dass Beschädigungen vermieden werden.
6.5 Die Gesellschaft JSF Silikon haftet nicht für die Qualität der von Kurier- und Speditionsunternehmen erbrachten Dienstleistungen.
§ 7. REKLAMATIONEN
7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, Mengen- und Qualitätsreklamationen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Abholung oder Lieferung der Ware zu melden.
7.2 Reklamationen werden in Fällen geprüft, in denen sie Unstimmigkeiten mit den bei der Bestellung getroffenen und in der Bestellung sowie der Auftragsbestätigung angegebenen Vereinbarungen betreffen.
7.3 Die Gesellschaft JSF Silikon verpflichtet sich, Reklamationen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu prüfen. Diese Frist kann sich ändern, falls es notwendig ist, andere Stellen zu kontaktieren, u. a. Rohstoff- oder Werkzeuglieferanten sowie Labore.
7.4 Die Gesellschaft JSF Silikon haftet nicht für die fehlerhafte Auswahl von Werkzeugen, die vom Auftraggeber in Eigenregie vorgenommen wurde.
7.5 Die Gesellschaft JSF Silikon haftet nicht im Falle einer unsachgemäßen Lagerung oder einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Waren.
7.6 Im Falle einer Ablehnung der Reklamation ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten innerhalb von 5 Arbeitstagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftragnehmer das Recht, Gebühren für die vertragslose Lagerung der Ware gemäß Punkt 6.2 zu berechnen, und nach Ablauf weiterer 14 Tage kann die Ware auf Kosten des Auftraggebers entsorgt werden.
§ 8. URHEBERRECHT UND HAFTUNG FÜR ANVERTRAUTE MATERIALIEN
8.1 Die Gesellschaft JSF Silikon behält sich das Recht vor, die zum Zwecke der Auftragsausführung bereitgestellte technische Dokumentation zu nutzen, und übernimmt keine Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen.
8.2 Die Firma JSF Silikon verpflichtet sich, die technischen Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben.
8.3 Die Haftung der Gesellschaft JSF Silikon für beigestellte Rohstoffe und Werkzeuge ist auf den durch eine Rechnung dokumentierten Einkaufswert der anvertrauten Güter begrenzt. Falls der Auftraggeber keinen Kaufbeleg vorlegt, wird der Wert auf Grundlage einer vom Auftragnehmer vorgenommenen Bewertung festgelegt.
8.4 Die Gesellschaft JSF Silikon haftet nicht für Schäden oder die Zerstörung der vom Auftraggeber anvertrauten Werkzeuge, die aus deren unsachgemäßer oder mangelhafter Ausführung resultieren.
8.5 Sämtliche Werkzeuge und Formen, die von JSF Silikon im Rahmen der Auftrags- oder Dienstleistungsausführung hergestellt oder in Auftrag gegeben wurden, bleiben Eigentum der Gesellschaft JSF Silikon. Dies gilt auch für die im Rahmen der Planung und Konstruktion des Werkzeugs oder der Form verwendete technische Dokumentation. Das Kopieren, die Bereitstellung oder jegliche Nutzung der Dokumentation ohne schriftliche Zustimmung von JSF Silikon ist untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
§ 9. AUSSCHLÜSSE UND STREITBEILEGUNG
9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2 Alle vom Käufer vorgelegten Bedingungen, Klauseln oder Dokumente, einschließlich allgemeiner Einkaufsbedingungen, binden den Verkäufer nicht und sind nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich angenommen.
9.3 Im Falle von Kollisionen zwischen diesen AGB und den Regelungen des Käufers haben die Bestimmungen der AGB der Gesellschaft JSF Silikon Vorrang.
9.4 Sofern zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft JSF Silikon ein gesonderter Handelsvertrag geschlossen wurde, gelten diese AGB nur insoweit, als dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält.
9.5 Sämtliche Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft JSF Silikon und dem Käufer werden von den Parteien in erster Linie gütlich beigelegt.
9.6 Sollte keine gütliche Einigung erzielt werden, wird der Streitfall nach polnischem Recht vor dem für den Sitz der Gesellschaft JSF Silikon örtlich zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.